Mehrwertsteuer-Digitalpaket – Das müssen Sie ab dem 01.07.2021 beachten!

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht.

So sieht das Mehrwertsteuer-Digitalpaket etwa die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch die neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle vor. Enthalten sind zudem ein grundlegend neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die sogenannte einzige Anlaufstelle (sog. One-Stop-Shop), und die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner. Außerdem gehen wir in unserem aktuellen Informationsbrief auf die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen, etwa dem Amazon-FBA-Programm, ein.

Als Unternehmen mit einem Online- und Versandhandel sollten Sie sich frühzeitig vorbereiten:

  • Überprüfen Sie Ihr Warensortiment hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeit am One-Stop-Shop (keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren!).
  • Bei Überschreiten der bislang geltenden länderspezifischen Lieferschwellen (35.000 € bis 100.000 €): Prüfen Sie, ob es für Sie nutzbringend sein kann, erprobte Mehrwertsteuer-Compliance-Strukturen im Ausland freiwillig zugunsten des neuen One-Stop-Shop-Konzepts aufzugeben. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere Kosteneinsparungen durch die im One-Stop-Shop-Verfahren nicht mehr notwendige laufende Deklaration in den Empfängerländern.
  • Passen Sie Ihre ERP-Systeme („Enterprise Resource Planning“, insbesondere Vertriebs- und Buchhaltungsmodule) auf Fernverkäufe als eigene Transaktionsart an (beobachten Sie ggf. die technische Umsetzung der gängigen Online-Shop-System-Anbieter).

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