Jahresende 2021

Es dürfte für Sie keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Be­wältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der be­reits bekannten steuerlichen Regelungen und Förder­maßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen spätestens zum 31.12.2022 enden.

In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Möglichkeiten zur Sonder­abschreibung zu nennen. Auch im Bereich des Kurz­arbeitergeldes (Kug) stehen Verlängerungen an. Hier sollten Sie stets alle relevanten Unterlagen (Arbeitszeitaufzeichnungen usw.) zu Dokumentationszwecken vor­halten, denn es sind standardmäßig Prüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.

Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht un­tätig gewesen: Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) haben Personenhandelsgesell­schaften ab 2022 die Wahlmöglichkeit zur Besteue­rung als Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer. Neues gibt es des Weiteren zum Thema der beruflichen Mobilität – etwa zur ersten Tätigkeitsstätte. Doch auch Evergreen-Themen wie die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers bzw. der Aufwendun­gen für das Homeoffice und von Dienstwagen, insbe­sondere während der Corona-Pandemie, dürfen in diesem Rundschreiben natürlich nicht fehlen.

Für Immobilienbesitzer ergeben sich interessante Ge­staltungsmöglichkeiten bei Grundstücksveräußerun­gen, und für risikofreudige Kapitalanleger sind Kryptowährungen eine interessante Investmentoption. Hier gibt es unter anderem Neues zur Versteuerung von Ver­äußerungsgewinnen aus diesen Wirtschaftsgütern.

In unserem aktuellen Informationsbrief erfahren Sie mehr zum Thema „Jahresende 2021“.

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kon­taktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahres­wechsel, falls Sie Fragen – insbesondere zu den hier dargestellten Themen – haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.