Gutscheine und Geldkarten. So bleiben Ihre Incentives Sachbezüge

Um das Thema „Incentives“ kommt man als Arbeitgeber heutzutage kaum noch herum. Häufig handelt es sich da­bei um Gutscheine oder Geldkarten. Wenn Sie alle Vo­raussetzungen kennen und richtig umsetzen, können Sie Ihren Arbeitnehmern Sachbezüge im Wert von 44 € pro Monat gewähren (dem 01.01.2022 erhöht sich die Sachbezugsfreigrenze auf 50 € pro Monat und Arbeitneh­mer). Das hat für alle Beteiligten Vorteile: Sie sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge, Ihre Arbeit­nehmer ebenso – und zudem die Lohnsteuer. Unterläuft Ihnen jedoch ein Fehler, wird aus dem begünstigten Sachbezug schnell eine steuer- und sozialversicherungs­pflichtige Geldleistung und die Vorteile verpuffen. Denn die 44-€-Freigrenze gilt nur für Sachbezüge.

Relevant ist die Unterscheidung zwischen Sachbezug und Geldleistung auch bei Aufmerksamkeiten zu persön­lichen Anlässen (z.B. zum Geburtstag), die nur dann steu­erfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 60 € wert sind und als Sachbezug „durchgehen“. Des Weiteren kann die Lohnsteuer nur bei Sachbezügen (über 44 €) zu Lasten des Arbeitgebers mit 30 % pauschaliert werden.

In unserem Informationsbrief  „Gutscheine und Geldkarten. So bleiben Ihre Incentives Sachbezüge“ konzentrieren wir uns jedoch auf die Voraussetzungen der steuer- und sozialversiche­rungsfreien Gewährung von Gutscheinen und Geldkarten im Wert von bis zu 44 € pro Monat. Denn die Begünsti­gung ist an viele Regeln gebunden, die sich aktuell stark verändert haben. Können Sie Ihrem Arbeitnehmer einen bestimmten Gutschein in diesem Jahr noch steuerfrei ge­währen, kann derselbe Gutschein im nächsten Jahr schon steuerpflichtig sein!

Damit Ihre Incentives weiterhin attraktive Sachbezüge bleiben, haben wir die wichtigsten Änderungen in unserem Informationsbrief für Sie zu­sammengefasst und zum Download bereitgestellt.

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