Gutscheine und Geldkarten. So bleiben Ihre Incentives Sachbezüge
Um das Thema „Incentives“ kommt man als Arbeitgeber heutzutage kaum noch herum. Häufig handelt es sich dabei um Gutscheine oder Geldkarten. Wenn Sie alle Voraussetzungen kennen und richtig umsetzen, können Sie Ihren Arbeitnehmern Sachbezüge im Wert von 44 € pro Monat gewähren (dem 01.01.2022 erhöht sich die Sachbezugsfreigrenze auf 50 € pro Monat und Arbeitnehmer). Das hat für alle Beteiligten Vorteile: Sie sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge, Ihre Arbeitnehmer ebenso – und zudem die Lohnsteuer. Unterläuft Ihnen jedoch ein Fehler, wird aus dem begünstigten Sachbezug schnell eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Geldleistung und die Vorteile verpuffen. Denn die 44-€-Freigrenze gilt nur für Sachbezüge.
Relevant ist die Unterscheidung zwischen Sachbezug und Geldleistung auch bei Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (z.B. zum Geburtstag), die nur dann steuerfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 60 € wert sind und als Sachbezug „durchgehen“. Des Weiteren kann die Lohnsteuer nur bei Sachbezügen (über 44 €) zu Lasten des Arbeitgebers mit 30 % pauschaliert werden.
In unserem Informationsbrief „Gutscheine und Geldkarten. So bleiben Ihre Incentives Sachbezüge“ konzentrieren wir uns jedoch auf die Voraussetzungen der steuer- und sozialversicherungsfreien Gewährung von Gutscheinen und Geldkarten im Wert von bis zu 44 € pro Monat. Denn die Begünstigung ist an viele Regeln gebunden, die sich aktuell stark verändert haben. Können Sie Ihrem Arbeitnehmer einen bestimmten Gutschein in diesem Jahr noch steuerfrei gewähren, kann derselbe Gutschein im nächsten Jahr schon steuerpflichtig sein!
Damit Ihre Incentives weiterhin attraktive Sachbezüge bleiben, haben wir die wichtigsten Änderungen in unserem Informationsbrief für Sie zusammengefasst und zum Download bereitgestellt.
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