Grundsteuerreform
Jetzt besteht Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer!
Wenn Sie Grundstücke besitzen, egal ob unbebaut oder mit aufstehenden Gebäuden, ist die Grundsteuer ein Thema für Sie. Dies gilt sowohl für privaten Grundbesitz in Eigennutzung als auch für vermietete Flächen und betriebliche Grundstücke.
Die entsprechenden Wertansätze für die Grundsteuer, die sog. Einheitswerte, sind bei Bestandsgrundstücken schon längst berechnet worden. Gerade bei überschaubarem privaten Grundbesitz hielt sich die steuerliche Belastung durch die Grundsteuer bislang in Grenzen. Wenn die grundlegenden Besteuerungswerte einmal vom Finanzamt festgestellt waren, mussten, abgesehen von Änderungen, keine weiteren Erklärungen abgegeben werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2018 entschieden, dass die bisherige Ermittlung der Einheitswerte verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber wurde deshalb vom BVerfG aufgetragen, bis 2025 eine Lösung zu finden. Inzwischen haben die meisten Bundesländer entsprechende Regelungen erlassen.
Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen, aber der Neubewertungsprozess der Grundstücke startet bereits dieses Jahr! Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 01.01.2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits in diesem Jahr sog. Feststellungserklärungen abgeben, wobei die Abgabe ab Juli 2022 startet; als letztmöglicher Abgabezeitpunkt gilt der 31.10.2022. Wann hierzu die Aufforderung von staatlicher Seite erfolgen wird, steht derzeit noch nicht fest, laut dem Bundesministerium der Finanzen wird Ende März anvisiert. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich schon frühzeitig vorzubereiten, denn es müssen Informationen und Nachweise aus verschiedenen Quellen beschafft werden. Und nur mit zutreffenden Grundinformationen können Sie sicherstellen, dass künftig nur die Grundsteuer gezahlt wird, die tatsächlich geschuldet wird.
Im unserem Informationsbrief bieten wir Ihnen einen Überblick über die Eckpunkte der neuen Grundsteuerberechnung und geben praktische Hinweise, welche Aufgaben für Sie als Grundbesitzer nun anstehen. Die Informationen und Unterlagen, welche Sie für die Erstellung der Feststellungserklärungen benötigen, befinden sich in unserem Downloadbereich. Dort stehen Ihnen die länderübergreifende Vorerfassungsbögen zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per Kontaktformular.