Abgabetermine
Abgabe der Steuer- und Feststellungserklärungen für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Steuer- und Feststellungserklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben. Aufgrund der Corona-Krise, der Ukraine-Krise und des erheblichen Arbeitsaufwandes im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind die Abgabetermine für die Erklärungen verschoben worden.

In der Anlage haben wir für Sie das BMF-Schreiben vom 20. Juli 2021 (BStBl I S. 984), ergänzt durch BMF-Schreiben vom 1. April 2022 (BStBl I S. 319) zum Download bereitgestellt.

Folgend finden Sie die Übersicht über die Abgabetermine für die Steuer- und Feststellungserklärungen für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024

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